Propst Ignaz Am Rÿn * 08.05.1662 + 19.01.17461
Mit 60 Jahren, seit 15 Jahren Probst in Beromünster und sich seines Alters bewusst, stiftete Ignaz am Rhyn wie damals üblich einen Fideikommiss2 zugunsten der Nachkommen der Familie. Er wollte so den Glanz seines Hauses noch stärker ausbauen und sicherstellen, dass sein persönliches Gut Buholz samt allem privaten Hausmobiliar aus Beromünster zum unveräusserlichen Familiengut wird (16903 hatte er sich als Wohnsitz das Am Rhyn-Chorhaus erbaut). Je die Hälfte seines Nachlasses teilte er auf die Erben seiner weltlichen Brüder Carl Anton +1714 und Jost +1713 auf mit der Auflage, es zum Nutzen dem Ältesten der "ehelich-männliche Nachkommenschaft" weiterzugeben. Geistliche und Frauen wurden ausdrücklich ausgeschlossen. Man redet deshalb auch von einem Doppel- oder Zwei-Primogenitur-Fideikommiss. Er regelte darin auch, dass im Falle des Aussterbens einer Linie das Vermögen wieder zusammengeführt wird auf die überlebende Linie, und dann wieder je zur Hälfte auf die zwei ältesten Söhne aufgeteilt wird, was auch tatsächlich im Laufe der Zeit vorgekommen ist.
Er bestimmte auch, "dass jahrlichen in der Capell zu Buoholz zu Trost meiner und all christgläubigen aus meiner Familia abgestorbenen Seelen ein Jahrzeit auf ein bestimmte Zeit und Tag gehalten" wird, was noch heute in der Regel am zweiten Septembermontag in der Kappelle St. Erasmus in Buholz stattfindet.
Um junge Studenten zu unterstützen hat er zudem verordnet, "... aus mehrbesagten Kapitalien Gl. 2000 an Kapital zu legen und von deren jährlichem Zins GI. 100 zwei in studiis begriffenen ehrlichen Bürgerssöhnen, nämlich jedem Gl. 50, auszuteilen." Dieses Stipendium besteht formell heute noch mit einem Ertrag, der heutzutage lediglich symbolisch ist.
Das Fideikommiss wurde offenbar schon im Frühling 1721 zur Genehmigung der Räte eingesendet, jedoch erst im September von diesen behandelt. Durch die daraus entstandenen Fragen wurde ein sechsköpfiger Ausschuss eingesetzt, der die Empfehlungen erarbeitete. Am 10. Dezember 1721 wurden die Empfehlungen durch die Räte genehmigt und und wurden als Anhang des Stadtrechts Teil des Gesetzes4. Die eigentliche Ratifizierung erfolgte dann erst am 4. März 1722.
Schon 18 Jahren nach dem Ableben des Propsts Ignaz musste der Rat sich wieder mit diesem Fideikommiss beschäftigen. Der in eine etwas bedrängte finanzielle Lage geratene Joseph Irenee (jüngere Linie) verkaufte seinen Teil Buholz an Walter5 (ältere Linie). Beide verlegten zudem das Fideikommiss einerseits auf Lützelmatt6 (jüngere Linie), anderseits auf Tribschen7 (ältere Linie). Buholz blieb vollständig im Besitz des Walter. In der Folge kam es immer wieder zu Streitigkeiten und Anträgen an die Räte, was de facto zum Ende des Fideikommisses führte. Nach dem Verkauf der prachtvollen Sitze Tribschen und Lützelmatt und dem Aussterben der älteren Linie wurde mit Bundesgerichtsentscheid vom 28. Februar 1962 beschlossen, dass die beiden Linien wieder vereinigt werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Fideikommiss nur noch einen geringen Wert.
Mit den weisen Worten "... wie auf dieser Welt alles der Zeit, diese aber der täglichen Abänderung unterworfen ist und daher ein Geschlecht bald durch Glück in zeitlichen Mitteln zunehmen, bald aber ein anderes durch Unglück und ungünstige Zufalle also abgehen kann, dass öfters auch namhafte Mittel durch unglückselig aufstossende Zufälligkeiten, mehrmals durch unnützes Verschwenden und Übelhausen, wo nicht gleich in den ersten, doch in nachfolgenden Generationen merklich gemindert, geschwächt und also verzehrt werden, dass auch die Nachkommen von dergleichen bestbemittelten Geschlechtern in Not, Mangel und öfters gar in die Armut geraten. Damit nun solchem Übel in dem Geschlechte meines Stammes und Namens in etwas mag vorgebogen und gesteuert bleiben, habe ich eingangs genannter Ignatius am Rhyn ... " erklärte Ignaz den Zweck des Fideikommisses. Das hochlöbliche Ziel wurde leider nicht erreicht.
Quellen
1 Gips im Schloss Buholz, 6017 Ruswil
2 Staatsarchiv LU, PA 38/1289 Gründungsakten des Fideikommisses älterer und jüngerer Linie
3 Geschichte des Kollegiatstifts Beromünster, M Riedweg, 1881, S 357
4 Die Familienfideikommisse der Stadt und Republik Luzern, Dr. A Sautier, 1909 S 15-19
5 Die Familienfideikommisse der Stadt und Republik Luzern, Dr. A Sautier, 1909 S 226-227
6 Die Familienfideikommisse der Stadt und Republik Luzern, Dr. A Sautier, 1909 S 258
7 Die Familienfideikommisse der Stadt und Republik Luzern, Dr. A Sautier, 1909 S 229
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